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Erklärung zur Barrierefreiheit

nach § 12b BGG und § 7 BITV 2.0

Wir sind bemüht, diese Anwendung im Einklang mit den Vorschriften zur barrierefreien Informationstechnik zugänglich zu machen. Öffentliche Stellen, die die Anwendung einsetzen, veröffentlichen diese Erklärung für ihren Einsatz; die Angaben unten beschreiben die Anwendung selbst.

Stand der Vereinbarkeit

Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 in der geltenden Fassung, die für Web-Inhalte die WCAG 2.1 auf Stufe AA übernimmt.

Die Prüfung nach den Prüfschritten des BITV-Tests läuft. Eine Aussage zur Vereinbarkeit tragen wir erst ein, wenn sie vorliegt. Bekannte Einschränkungen stehen bereits unten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bekannte Einschränkungen mit Anforderung, Grund und Alternative
InhaltAnforderungGrundAlternative
Vorschau amtlicher PDF-Vordrucke9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, 9.1.3.1 Info und BeziehungenDie Vordrucke stammen von der ausgebenden Stelle und sind häufig nicht als barrierefreies PDF ausgezeichnet.Die ausgefüllten Werte stehen zusätzlich als Text in der Anwendung (Aktionskarte, Fall).
Einmessen von Feldern auf einem Vordruck (Einstellungen → Formulare)9.2.1.1 TastaturDas Einmessen verlangt das Zeigen auf eine Stelle im Bild des Vordrucks.Die Feldzuordnung erfolgt in der Regel automatisch; auf Anfrage übernimmt sie der Anbieter.
Vom Agenten erzeugte Schreiben (Entwürfe)9.1.3.1 Info und BeziehungenEntwürfe sind Fließtext ohne garantierte Überschriftenstruktur.Jeder Entwurf lässt sich im Editor bearbeiten und strukturieren, bevor er verwendet wird.

Barrieren melden

Stoßen Sie auf eine Barriere, schreiben Sie uns an kontakt@deutschekiagenten.de. Angemeldete Nutzer können eine Barriere auch unter „Störungen & Betrieb“ melden. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtungsverfahren

Erhalten Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen: bei Bundesstellen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (www.schlichtungsstelle-bgg.de), bei Landes- und Kommunalstellen bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle.

Erstellt am 29.09.2026.